Kurzzeitpflege
Unsere Kurzzeitpflege bietet die Möglichkeit, einen älteren – auch pflegebedürftigen – Menschen vorübergehend für bis zu 28 Tage bei uns aufzunehmen und zu betreuen.
Für kurze Zeit zu Gast
- Dadurch soll der ältere Mensch die Gelegenheit bekommen, Urlaub von der eigenen Häuslichkeit zu nehmen.
- Wenn das selbstständige Wohnen in der eigenen Häuslichkeit nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht sofort möglich ist, so stärkt die Kurzzeitpflege die Genesung. Sie dient dabei dem Kräfte-Aufbau des alten Menschen für die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit.
- Muss nach der Entlassung aus einem Krankenhaus die Pflege in der eigenen Wohnung erst organisiert werden, erfährt der genesende ältere Mensch ein vollversorgtes Wohnen für den Überbrückungszeitraum.
- Insbesondere sollen sich aber die pflegenden Angehörigen einmal von ihrer Pflegetätigkeit erholen und neue Kräfte schöpfen können.
Nach dem Aufenthalt in der Kurzzeitpflege kehrt der Gast wieder in die eigene Wohnung zurück.
Informationen über
Aufnahmemodalitäten und Finanzierung (Kosten und Kostenerstattung durch Anteil Pflegekasse, Kommune und Eigenanteil)
erhalten Sie bei:
unserem Sozialdienst (Frau Ruffert 0241/60839-215/214)
unserer Verwaltung (Herr Warnke 0241/60839-212)